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Texte : Weibsstück - Jedermann
Veröffentlicht von MarieTheres am 20.09.2008 12:23 (421 x gelesen)

Mit Vorliebe sitze ich in Straßen-Cafés, beobachte die Menschen und versuche, die vielen Zahlen den Schicksalen zuzuordnen: Jeder 10. in Deutschland ist auf ALG II und Hartz IV angewiesen. Jeder 10. klagt über Schlafstörungen und leidet an Migräne. Jeder 10. Mann will seine Ex zurück, jede 10. Frau ist wegen familiärer Verpflichtungen nicht erwerbsaktiv.

Jeder 9. Deutsche ist pleite und nur jede 9. Frau hat einen Orgasmus. Jeder 8. lebt an der Armutsgrenze! Jede 8. Frau versorgt Kinder im Vorschulalter und jeder 8. Mann übt Gewalt gegen eine Frau aus. Jeder 7. Mensch hungert, obwohl es genug Nahrung gibt! Jeder 7. Mann kennt die Bedeutung von Advent nicht und jede 7. Frau hat einen Vibrator. Jeder 6. kann kein einziges Menschenrecht nennen. Jeder 5. Deutsche wünscht sich die Mauer zurück und denkt antisemitisch. Jeder 5. Mann geht fremd? Jede 5. Frau ist vergewaltigt worden, anderseits würde sich jede 5. Frau nach oben schlafen. Jeder 4. träumt von einer Schönheits-OP. Jede 4. Frau lacht oft ohne Grund und jeder 4. Mann findet: Meine Frau stört! Jeder 3. ist psychisch krank. Jede 3. Frau ist von häuslicher Gewalt betroffen. Jeder 3. Mann ist geizig und isst mehrmals pro Woche Fastfood. Jede 3. Frau ist inkontinent und jeder 3. hat ein Handy. Jeder 2. Mann bekommt eine Glatze und jeder 2. ist zu dick. Jeder Deutsche verbraucht pro Tag 121 Liter Wasser. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Zahlen und Jedermann.




© Marie Theres Kroetz Relin, erschienen in Die Aktuelle Heft 39


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Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
User Diskussion
lunka
Geschrieben am: 21.09.2008 00:38  Aktualisiert: 21.09.2008 12:47
User seit: 19.07.2007
aus:
Beiträge: 1222
 Re: Weibsstück - Jedermann
ja, jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Gilt es für die Gesetze in Deutschland?
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr.23, ausgegeben zur Bonn am 16.06.2008 kann man sich das Bundesgesetzblatt downloaden (speziell das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union)
hier als pdf Datei,
auf der Seite 999 unter § 98 Zitat:" Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit ..... sind nach Maßgabe dieses Gesetzes eingesschränkt"

D.h., falls nötig, schränkt selbst der Gesetzgeber für uns so wichtige Menschenrechte ein, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, natürlich nur nach Maßgabe dieses Gesetzes (das man ja sowieso drehen kann, wie Gerichte es auslegen).

Und überhaupt, selbst wenn nach Maßgabe des Gesetzes, warum wird dieses Menschenrecht eingeschränkt.

Heisst es, finden die Sicherheitsbeamten aus EU bei mir was, dürfen die mich nach Maßgabe des Gesetzes halt "körperlich nicht unversehrt lassen"?
Wie bequem für Beweisvernichtung z.B.

Und die ganzen Statistiken, ob das alles stimmt? Wer weiß.



 

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