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Texte : Infos vom Familienministerium an euch
Veröffentlicht von MarieTheres am 15.10.2007 13:50 (676 x gelesen)

Die Bundesregierung verstärkt den Schutz von Frauen vor Gewalt. Das Bundeskabinett hat am 26. September 2007 den Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Der Aktionsplan, der unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet wurde, stellt mehr als 130 Maßnahmen der Bundesregierung zusammen, mit denen der Schutz von Frauen vor Gewalt verbessert werden soll.

Die Bundesregierung verstärkt den Schutz von Frauen vor Gewalt. Das Bundeskabinett hat am 26. September 2007 den Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Der Aktionsplan, der unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet wurde, stellt mehr als 130 Maßnahmen der Bundesregierung zusammen, mit denen der Schutz von Frauen vor Gewalt verbessert werden soll.

„Gewalt gegen Frauen ist kein Problem am Rand unserer Gesellschaft, sondern findet mitten unter uns, im Herzen der Gesellschaft, statt“, erklärt Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Wir müssen alles dafür tun, Gewalt in jeglicher Form zu verhindern. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein und ist eine schwere Hypothek für die nachwachsenden Generationen. Frauen sind besonderem Maß von Gewalt betroffen und bedürfen daher unseres besonderen Schutzes. Die Bundesregierung stellt sich ihrer Verantwortung und legt mit dem Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein abgestimmtes Handlungskonzept vor. Damit wollen wir auch ein Zeichen setzen und Menschen ermutigen, sich nicht mit Gewalt abzufinden, sondern einen aktiven Schritt zu ihrer Vermeidung und Bekämpfung zu tun.“

Der Aktionsplan II, der auf Erkenntnissen des ersten Aktionsplanes von 1999 aufbaut, bündelt 133 Maßnahmen der Bundesregierung gegen alle Formen von Gewalt an Frauen wie häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking, Frauenhandel, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. Schwerpunkte sind der Schutz von Migrantinnen, die Sensibilisierung und Aktivierung vor allem von Ärzten und Ärztinnen sowie eine bessere Prävention. Die einzelnen Maßnahmen zielen unter anderem auf den Ausbau und Vernetzung von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffener Frauen, eine verstärkte Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Einrichtungen sowie die Arbeit mit Tätern und Täterinnen. So fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beispielsweise ein Modellprojekt zum Ausbau der Online-Beratung für junge Migrantinnen, die von Zwangsverheiratung und häuslicher Gewalt bedroht und betroffen sind. Dabei werden auch Beratungsmöglichkeiten für den Freundeskreis der Betroffenen, Helferinnen und Helfern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren geschaffen.


Der Aktionsplan gegen Gewalt zum runterladen.

und

Informationen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten


Unfallversicherungschutz

Für ehrenamtlich Tätige, die für bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig werden (z.B. in Rettungsunternehmen, in öff.-rechtl. Einrichtungen, gesundheitswesen, Kirchen oder deren Einrichtungen) besteht ein gesetzlicher Unfallversichungsschutz.

Für weitere Freiwillige, z.B. Ehrenamtliche die sich in Bürgergruppen engagieren, haben einige Bundesländer zusätzliche Sammelverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Diese Verträge versichern Freiwillige, die bei der Ausübung ihres Engagements keinen privaten oder gesetzlichen Unfallschutz haben.

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich können sich Ehrenamtliche und freiwillig engagierte privat haftpflichtversichern.

Ehrenämter, die im Dienst von Städten und Kommunen ausgeführt werden, sind von der privaten Haftpflichtversicherung nicht erfasst. Hier besteht Versicherungsschutz über die Städte und Kommunen.

Die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder eine so genannte „verantwortliche“ Tätigkeit in einer Organisation oder einem Verein sind ebenfalls von der privaten Haftpflichtversicherung ausgenommen. Diese Personen können über eine Vereinshaftpflichtversicherung versichert werden.


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User Diskussion
Gast
Geschrieben am: 17.10.2007 15:11  Aktualisiert: 17.10.2007 21:25
 Re: Infos vom Familienministerium an euch
Hoffen wir mal, dass das z.B. jetzt auch viele von den Frauen motiviert, die sich immer wieder hinter Sätzen wie "Er ist ja nicht immer so" verstecken.
Immer vorwärts, Schritt um Schritt ...
Brigitta-B
Geschrieben am: 16.10.2007 12:54  Aktualisiert: 16.10.2007 13:55
User seit: 23.10.2005
aus:
Beiträge: 4761
 Re: Infos vom Familienministerium an euch
ENDLICH!!! Was schon ewig hätte getan werden sollen, wird nun als einigermaßen akzeptables Flickwerk eingebracht.

Die unendlich großen Dunkelziffern wird man wohl nie in den Griff kriegen.

Brigitta-Barcelona



 

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