Weibsstück - Zeigt her eure Füße

Datum 09.08.2008 08:45 | Kategorie: Texte

Hurra, endlich Sommer! Was gibt es da Schöneres, als rein in die Flip-Flops und ab zum Badesee. Endlich können meine Füße wieder aufatmen, kein Schuh drückt! Ich genieße die neu gewonnene Freiheit, die sich gleich durch leichte Hornhaut neben dem großen Zeh bemerkbar macht - herrlich! „Mama, weißt du, dass es verboten ist, mit Flip-Flops Auto zufahren?“ - Hä? -
"Das kostet 50 € bei einer Verkehrskontrolle!“ - Wie bitte? - „Echt, das kam in der Führerscheinprüfung vor!“ Ich düse mit meinen Wagen umgehend an die nächste Polizeidienststelle: „Guten Tag, ich hab´ mal eine Frage: darf ich mit diesen Dingern Auto fahren?“ Ich strecke dem verdutzen Polizisten meinen Fuß entgegen. „Laut
Straßenverkehrsordnung muss ein festes und sicheres Schuhwerk getragen werden. Dies gilt besonders für Berufskraftfahrer wie LKW- oder Taxifahrer. Außerdem könnte im Falle eines Unfalls die Vollkaskoversicherung nicht zahlen. Denn ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in der körperlichen und geistigen Verfassung befindet, um es beherrschen zu können.“ Ich schlucke. „Demnach ist es eine „grobe Fahrlässigkeit“ wenn ich mit Flip-Flops fahre und kann mich 50€ kosten?“ Der Polizeibeamte nickt. „Und wie schaut es mit Stöckelschuhen aus? Die könnten sich doch zum Beispiel hinter dem Bremspedal verkeilen?“ Er denkt kurz nach. „Die gelten aber als festes Schuhwerk.“ Na toll, ich flippe aus, so ein Flop! Also rein in die unbequemen High-Heels, denn „fest“ ist „sicher“.


© Marie Theres Kroetz Relin, erschienen in Die Aktuelle Heft 33





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