Stellen Sie sich vor, ihr eheliches Sexualleben würde neuerdings per Gesetz geregelt: "Die Frau ist verpflichtet, den sexuellen Bedürfnissen ihres Mannes jederzeit nachzukommen." steht im Artikel 132.
Weiter steht da, dass ihr Gatte, wenn er nicht auf Reisen ist, mindestens jede vierte Nacht das Recht auf Geschlechtsverkehr mit Ihnen hat. Wie bitte? Sie müssen also mit ihrem Mann schlafen, und nur wenn Sie krank sind, macht das Gesetz eine Ausnahme. Laut Artikel 133 kann Sie ihr Ehemann auch von jeder "unnötigen" Beschäftigung abhalten. Und „einfach so“ außer Haus gehen, Arbeit, Bildung, das geht schon mal gar nicht! Hierfür bedarf es der Erlaubnis des Ehemanns und ist jetzt gesetzlich verankert: "Nur aus medizinischen oder rechtlichen Gründen kann die Frau das Haus ohne das Einverständnis des Ehemannes verlassen." Und selbst das Heiratsalter wird durch das neue Gesetz gesenkt: Ihre Tochter kann künftig schon mit 16 Jahren verheiratet werden! Was sich liest wie eine mittelalterliche Horrorvision ist die Realität 2009: der afghanische Präsident Hamid Karzai hat kürzlich dieses „Familiengesetz“ unterzeichnet. Eine staatliche Anleitung um schiitische Frauen in Afghanistan zu unterdrücken und zu erniedrigen, nur damit sich Herr Staatschef ein paar Wählerstimmen sicher kann. „Die Gewalt gegen Frauen wird zunehmen und keine Frau wird sich irgendwo beschweren können", klagt Soria Rahim Sabhrang von der Afghanischen Menschenrechtskommission in Kabul. Und ich könnte heulen...
© Marie Theres Kroetz Relin, erschienen in Die Aktuelle Heft 17
User | Diskussion |
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MonikaGe | Geschrieben am: 30.04.2009 09:56 Aktualisiert: 30.04.2009 12:49 |
![]() ![]() User seit: 23.09.2008 aus: Beiträge: 74 |
![]() ...wobei es bei solchen Gesetzen, wie in der Kolumne von MTh beschrieben, überhaupt nicht um Sexualität oder deren „Regelungen und Verpflichtungen“ geht.
Das ist ein Irrtum und eine falsche Wortwahl. In Wahrheit geht es um den Anspruch, über Frauenkörper verfügen zu können. Noch genauer gesagt: Es geht um das Recht zur Ausübung von sexualisierter Gewalt. DAS ist der Knackpunkt. Meine u.g. Zitate aus der Rechtsgeschichte sollten dies verdeutlichen. Was die USA angeht, so ist das eine andere „Baustelle“. In einem der Bundesstaaten ist z.B. Oralverkehr verboten. Das gilt für beide; also für Mann und Frau. Mit Afghanistan haben wir den klassischen Fall in xter Auflage: Gewalt gegen Frauen wird sexualisiert, in dem man das Recht auf Gewaltausübung in angebliche Regelungen, was den ehelichen Geschlechtsverkehr angeht, umwandelt. Aber sexualisierte Gewalt hat mit Sexualität/Geschlechtsverkehr nichts zu tun. Auch handelt es sich nicht um eine „etwas gewaltsamere Sexualität“. Es handelt sich ausschließlich um Gewalt. Ich bin gespannt, wann das die Leute endlich einmal kapieren. Liebe Grüße Monika |
lunka | Geschrieben am: 28.04.2009 09:24 Aktualisiert: 28.04.2009 23:01 |
![]() ![]() User seit: 19.07.2007 aus: Beiträge: 1222 |
![]() Halten die sich da so stirkt an das Gesetz?
Muss das sexuelle Leben im Gesetz geregelt werden, wenn ja, haltet wirklich sich je einer dran? Wenn ein MöchteGernMann sich mit Frau "vereinigen" will, holt er ein Gesetzbuch und liest ihr erstmal ihre Rechte und Pflichte vor? Also manche Gesetze finde ich lächerlich. Übrigens, es gibt in den USA jede Menge bekloppte Gesetze zum Ehebruch und sogar zum Geschlechtsverkehr, aber da haltet sich keiner dran! Genauso wird es in Afganistan sein, Leute, die eher nicht lesen und schreiben können, müssen nicht mit neuen Gesetzen versorgt werden, die Leute da kümmern sich um was anderes, ums Essen z.B. Die ohnehin starke männliche Dominanz da wird dieses Gesetz eher nicht bekräftigen, weil es da keine Gesetze für braucht. Diese Dominanz wird weiterhin stillschweigend existieren, weil Frauen da ohne Männer nix zum Essen bekommen würden. Ich irre mich, Leute, das Gesetz ist nicht lächerlich, es ist einfach zum Heulen. Leute sind arm, sehr arm, dann noch die ausländischen Soldaten hier und da, ständig!!! und man macht solche Gesetze, pfui Teufel. |
donkey | Geschrieben am: 19.04.2009 09:46 Aktualisiert: 19.04.2009 12:53 |
![]() ![]() User seit: 18.10.2007 aus: Beiträge: 1141 |
![]() ... wenn ich vor diesem Hintergrund drüber nachdenke, wie
'wohlgelitten' Herr Karsai unter den meisten westlichen Politikern ist, packt mich die kalte WUT! ![]() ![]() ![]() ![]() |
MonikaGe | Geschrieben am: 19.04.2009 09:43 Aktualisiert: 19.04.2009 12:52 |
![]() ![]() User seit: 23.09.2008 aus: Beiträge: 74 |
![]() Das viel zitierte Mittelalter ist auch bei uns noch nicht so lange her!
Dazu 3 Zitate: 1966: Mit der Heirat hat die Frau ihr unwiderrufliches Einverständnis zum Sexualverkehr unter allen Umständen gegeben. (Urteil eines deutschen Gerichts, 1736) Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon dadurch, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen ... versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. (Bundesgerichtshof, 1966) 1985: Der Ehemann verteidigt sich gegen den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff seiner Ehefrau, der darin besteht, dass sie die Rechtspflicht zur Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft zu erfüllen unterläßt, also sich weigert, die eheliche Gemeinschaft herzustellen, zu deren Vollzug ... in der Regel die ständige Wiederholung der geschlechtlichen Vereinigung gehört. (Horn, Strafrechtler 1985) 1995: Wenn man heiratet, verpflichtet man sich zum ehelichen Verkehr. Is ja eine ganz natürliche und selbst¬verständliche Sache. Und dann ist ja nur die Frage, ob jetzt das Recht darauf be¬steht. Natürlich besteht kein Recht auf Sexu¬al¬verkehr, wenn der andere nicht will. Aber dann muß man sich trennen. ... Die Ehe ist eine Geschlechtsgemeinschaft und verpflichtet grundsätzlich zum ehelichen Verkehr. ... Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen - manche Männer sind einfach rabiater. (Wolfgang von Stetten, CDU, MdB, 1995) Erst 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe (§ 177 StGB) in unserem Land strafbar. Deutschland war damit europäisches Schlusslicht; zusammen mit Griechenland und Portugal. Liebe Grüße! Monika P.S. Zitate aus: Gerstendörfer, M., 2007, Der verlorene Kampf um die Wörter - Opferfeindliche Sprache bei sexualisierter Gewalt. Ein Plädoyer für eine angemessenere Sprachführung, Junfermann Verlag, Paderborn. ISBN 3-87387-641-8. www.gerstendoerfer.de http://www.amazon.de/verlorene-Kampf-W%C3%B6rter-Opferfeindliche-sexualisierter/dp/3873876418/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1215763073&sr=8-1 |
Gast | Geschrieben am: 19.04.2009 08:01 Aktualisiert: 19.04.2009 12:50 |
![]() Das mit der Verpflichtung zum Sex haben wir missverstanden. Hat gestern irgendein Mullah, Mufti oder wie sie sich auch immer nennen im Fernsehen gesagt. Im Koran steht, sagt er, nichts von einer Verpflichtung zum Sex, aber wenn sich die Frau weigert, dann "soll sie nicht gefüttert werden".
Ach so. Da atmen wir doch gleich wieder auf und gehen zur Tagesordnung über. War es nicht auch so, dass Frauen demonstriert haben, aber gleich die dreifache Menge an Frauen zur Gegendemonstration antraten? Da frag ich mich ernsthaft, warum kümmern wir Westlerinnen uns eigentlich noch um solche Nachrichten? |
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Gast | Geschrieben am: 18.04.2009 19:03 Aktualisiert: 18.04.2009 22:52 |
![]() Die Gewalt gegen Frauen kann wohl kaum noch zunehmen. In Afghanistan sind Frauen bereits der letzte Dreck für Männer. Viel kann da nicht mehr kommen.
Wenn jemand von uns wirklich geglaubt hatte, der von den westlichen Politikern so hoffierte Herr Karzai würde andere evtl. menschlichere und frauenfreundlichere Ziele anstreben, dann wird er jetzt wohl eines Besseren belehrt worden sein. Die Afghanen leben wirklich wie im Mittelalter, eigentlich noch schlimmer. |
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