Weibsstück - Sex per Gesetz

Datum 18.04.2009 16:26 | Kategorie: Texte

Stellen Sie sich vor, ihr eheliches Sexualleben würde neuerdings per Gesetz geregelt: "Die Frau ist verpflichtet, den sexuellen Bedürfnissen ihres Mannes jederzeit nachzukommen." steht im Artikel 132.
Weiter steht da, dass ihr Gatte, wenn er nicht auf Reisen ist, mindestens jede vierte Nacht das Recht auf Geschlechtsverkehr mit Ihnen hat. Wie bitte? Sie müssen also mit ihrem Mann schlafen, und nur wenn Sie krank sind, macht das Gesetz eine Ausnahme. Laut Artikel 133 kann Sie ihr Ehemann auch von jeder "unnötigen" Beschäftigung abhalten. Und „einfach so“ außer Haus gehen, Arbeit, Bildung, das geht schon mal gar nicht! Hierfür bedarf es der Erlaubnis des Ehemanns und ist jetzt gesetzlich verankert: "Nur aus medizinischen oder rechtlichen Gründen kann die Frau das Haus ohne das Einverständnis des Ehemannes verlassen." Und selbst das Heiratsalter wird durch das neue Gesetz gesenkt: Ihre Tochter kann künftig schon mit 16 Jahren verheiratet werden! Was sich liest wie eine mittelalterliche Horrorvision ist die Realität 2009: der afghanische Präsident Hamid Karzai hat kürzlich dieses „Familiengesetz“ unterzeichnet. Eine staatliche Anleitung um schiitische Frauen in Afghanistan zu unterdrücken und zu erniedrigen, nur damit sich Herr Staatschef ein paar Wählerstimmen sicher kann. „Die Gewalt gegen Frauen wird zunehmen und keine Frau wird sich irgendwo beschweren können", klagt Soria Rahim Sabhrang von der Afghanischen Menschenrechtskommission in Kabul. Und ich könnte heulen...


© Marie Theres Kroetz Relin, erschienen in Die Aktuelle Heft 17




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